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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Chalet Merel N°75

- Begriffsbestimmungen -
Mieter/Person: die Person mit dem der Vermieter einen Mietvertrag für das Chalet Merel N°75 abschließt
Vermieter: Familie Marcel und Anna Schmidt
Chalet: Chalet Merel N°75 auf dem Camping & Beachresort Julianahoeve, Stellplatz Merel 75


- Buchung -
Es werden ausschließlich Buchungen von Personen die 21 Jahre alt oder älter sind akzeptiert. Die AGB des Camping & Beachresort Julianahoeve lassen ebenfalls keine Buchung von Unterkünften unter 21 Jahren zu.
Das Chalet kann für max. 4 Personen gebucht werden. Eine fünfte Person kann angefragt werden und muss durch den Vermieter gesondert genehmigt werden.
Neben detaillierten Daten des Mieters benötigen wir von jedem weiteren Gast mind. den vollständigen Namen sowie Geburtsdatum.
Eine Buchung des Chalets im Namen einer anderen Person oder für andere Personen im Namen des Mieters sind nicht erlaubt. Dieses hätte die sofortige Auflösung des eventuell bestehenden Mietvertrages zur Folge. Der bereits gezahlte Mietpreis oder Anteile davon werden in diesem Falle nicht erstattet.


- Buchungsbestätigung -
Die Buchung unseres Chalets ist mit Erhalt der Rechnung rechtskräftig, es bedarf keiner separaten Buchungsbestätigung. Mit der Buchungsanfrage wird aktiv durch Bestätigung über den Button "ich stimme den AGB zu" diese AGB als verbindlich anerkannt.

- Mietpreis und Zahlungsbedingungen und sonstige Gebühren -
Der aktuelle Mietpreis ist mit der Zusendung der Rechnung mitgeteilt worden und setzt sich zusammen aus dem Übernachtungspreis (inklusive Strom, Wasser, Gas) und der Endreinigung. Die aufgeführte Kurtaxe der Gemeinde Schouwen-Duiveland, sowie die Kaution sind nicht Bestandteil des genannten Mietpreises. Die an das Camping & Beachresort Julianahoeve zu entrichtende Touristengebühr (Nutzung der Aktivitäten, Schwimmbad etc.) wird von diesem separat nach Anmeldung in Rechnung gestellt und beträgt im Jahr 2025 5,25 EUR pro Person und Nacht.

·  Als Anzahlung sind je Buchung 40% des Mietpreises, Mindestbetrag 400,00 € sofort zahlbar.

· Die Restzahlung, inkl. der Kaution ist spätestens 6 Wochen vor der Anreise fällig.

· Bei Buchungen bis 4 Wochen vor Reiseantritt, sowie bei einer Buchung bis 400,00 €, exklusive Kaution und Kurtaxe, ist der Mietpreis in einer Summe zu zahlen.

Sollte trotz Zahlungserinnerung die Restzahlung ausbleiben, wird der Vermieter den gebuchten Zeitraum wieder freigeben und die Anzahlung einbehalten.


- Kaution -
Die Kaution in Höhe von 150,00 € oder ein eventueller Restbetrag davon, sofern berechtigte Forderungen (z.B. durch Schäden am Inventar, Chalet und/oder übrige Kosten entstehen ggfs. durch eine notwendige zusätzliche Reinigung des Chalets) geltend gemacht wurden, wird innerhalb von 14 Tagen nach Mietende auf das zuvor verwendete Konto zurück überwiesen. Ein weiterer Anspruch auf Schadensersatz des Vermieters gegenüber dem Mieter wird hierdurch nicht aufgehoben


- Anreise mit E-Auto oder Hybrid -
Es besteht die Möglichkeit das Auto an den ausgewiesenen Ladestationen vom Camping & Beachresort Julianahoeve aufzuladen.
Das Laden am Chalet ist untersagt (wegen Brandgefahr und hoher Stromkosten). Der Stromverbrauch kann kontrolliert werden.
Zuwiderhandlungen werden zur Anzeige gebracht und mit einem Platzverweis geahndet.


- Reiserücktritt, Stornierung -
Stornierungen innerhalb 24 Stunden nach Buchung sind kostenfrei.
Bei Stornierung des Vetrages zahlt der Mieter einen prozentuellen Anteil des Mietpreises als Stornierungsgebühr sowie eine Aufwandsentschädigung von 90,00 € an den vermieter.
Die Staffelung der Stornierung ist wie folgt:

· bis 2 Monate (60 Tage) vor Anreise beträgt die Stornierungsgebühr 50% des gesamten Mietpreises

· bis 1 Monate (30 Tage) vor Anreise beträgt die Stornierungsgebühr 75% des gesamten Mietpreises

· innerhalb eines Monats vor Anreise beträgt die Stornierungsgebühr 90% des gesamten Mietpreises

· innerhalb 7 Tagen vor Anreise beträgt die Stornierungsgebühr 100% des gesamten Mietpreises

Es besteht auch die Möglichkeit, dass der Gast einen Ersatzmieter anbietet, sofern der Vermieter mit dem Ersatzmieter einverstanden ist.


- Stornobedingungen bei Reisebeschränkungen -
Sollte es aus Anlässen jeglicher Art zu Einschränkungen am Urlaubsort innerhalb des gebuchten Reisezeitraum kommen, übernimmt der Vermieter dafür keine Haftung und der Gast hat keinerlei Anrecht auf einen Preisnachlass des Mietpreises oder einer kostenlosen Stornierung. (Bsp. gesperrter Strandabschnitt, Schließung Schwimmbad oder sonstige geschlossene Einrichtungen des Camping & Beachresort Julianahoeve)

Wenn im gebuchten Reisezeitraum auf dem Camping & Beachresort Julianahoeve in Renesse ein Beherbergungsverbot besteht, verpflichten wir uns den kompletten Mietpreis, inklusive der Kurtaxe zurückzuzahlen. Anmeldungen als feste Bewohner (siehe Reglement) sind hierbei jedoch ausgeschlossen.
Sollte bei Einreise in die Niederlande eine verpflichtende Quarantäne bestehen und der Gast aus diesem Grund die Reise nicht antreten möchte, bieten wir eine kostenfreie Umbuchung innerhalb der nächsten 9 Monate an. Zahlungen für feste Bewohner können jedoch nicht ins nächste Jahr mitgenommen werden und sind daher von einer Umbuchung über das laufende Kalenderjahr hinaus,  ausgeschlossen.
Für Reisewarnungen oder Reiseverbote des Heimatlandes in die Niederlande, sowie einer Quarantäneverpflichtung bei Reiserückkehr in den Heimatort, übernimmt der Vermieter keine Haftung. Verlangt die Niederlande bei der Einreise einen Impfnachweis oder einen negativen Test gegen jegliche Epidemien, werden wir ebenso wenig Haftung übernehmen, wie für etwaige Einschränkungen am Urlaubsort.


- Schlüssel -
Den Chalet-Schlüssel bekommen Sie an der Rezeption von Camping & Beachresort Julianahoeve nach Vorlage eines Identitätsnachweises während der regulären Öffnungszeiten. Diese können Sie auf der Website des Camping & Beachresortes Julianahoeve nachlesen. Am Anreisetag kann der Schlüssel ab 15.30 Uhr abgeholt werden.
Im Falle einer (verspäteten) Anreise außerhalb der regulären Öffnungszeiten der Rezeption des Camping & Beachresort Julianahoeve gibt es seitens des Vermieters keine Möglichkeit eine Schlüsselübergabe an den Mieter zu ermöglichen.
Der Mieter ist verpflichtet seine An- und Abreise so zu organisieren, dass er den Chalet-Schlüssel an der Rezeption Camping & Beachresort Julianahoeve empfangen und abgeben kann. Ein Zurücklassen des Chalet-Schlüssels im (un)verschlossenen Chalet, aus welchen Gründen auch immer, ist nicht gestattet. In diesem Fall haftet der Mieter, in vollem Umfang, für alle Folgeschäden am Chalet und dessen Zubehör/Inventar. Notwendige Dienstleistungen externer Fachunternehmen (wie z.B. Schlüsseldienst, etc.) werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Etwaige Mietausfälle gehen ebenfalls zu Lasten des Mieters.
Der Mieter ist darüber hinaus nicht berechtigt den Schlüssel nachmachen zu lassen. Ein Austausch der gesamten Schließanlage ist notwendig, sofern ein Chalet-Schlüssel nachgemacht wurde. Diese Kosten gehen zu Lasten des Mieters, sowie ist eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 500 € an den Vermieter fällig.
Der Schlüssel des Chalets wird durch den Vermieter auf Leihbasis zur Verfügung gestellt. Der Schlüssel bleibt Eigentum des Vermieters.
Bei Verlust, Diebstahl oder sonstiges Abhandenkommen des Chalet-Schlüssels ist der Mieter verpflichtet unverzüglich den Vermieter auf geeignete Weise zu informieren. Dem Mieter wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 100 € in Rechnung gestellt. Zusätzlich sind die Kosten für den Austausch der Schließanlage vom Mieter zu tragen.
Bei Abreise ist der Schlüssel bis spätestens 10:00 Uhr morgens an der der Rezeption abzugeben.


- An- und Abreise -
Am Anreisetag steht das Chalet ab spätestens 15.30 Uhr zur Verfügung. Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn das Chalet ausnahmsweise nicht pünktlich um 15.30 Uhr bezogen werden kann.
Beschwerden über die Sauberkeit werden von der Reinigungsfirma nur innerhalb einer Stunde nach dem Check-in mit Foto-Beweis akzeptiert
Am Abreisetag ist das Chalet bis 10:00 Uhr zu Verlassen und der Schlüssel an der Rezeption zurück zu geben. Das Chalet muss im verschlossenen Zustand hinterlassen werden.
Bei Abreise verpflichten Sie sich das Chalet ordentlich zu verlassen.
Das bedeutet:

· Die Auflagen für die Gartenmöbel müssen wieder ins Gartenhaus bzw. die Auflagenbox.

· Sämtliche Türen und auch Fenster müssen verschlossen sein (Chalet und Gartenhaus)

· Alle Lebensmittel müssen entsorgt / mitgenommen werden. Es darf nichts zurückgelassen werden.

· Das Geschirr muss gespült und an seinen Platz geräumt werden

· Die Spülmaschine muss ausgeräumt werden

· Die Heizung muss auf 10 Grad heruntergedreht werden

· Der Kühlschrank muss ordentlich und frei von Lebensmitteln sein

· Die Mülleimer müssen entleert werden, die Müllbeutel können auf dem Campingplatz an den Entsorgungsstationen entsorgt werden
· Das Chalet muss besenrein verlassen werden

· Der Grill muss gereinigt werden
 
Die oben genannten Dinge werden nicht vom Reinigungsdienst durchgeführt. Deswegen bitten wir Sie darauf zu achten, dass der nächste Gast das Chalet in einem guten Zustand vorfindet.
Bei frühzeitiger Abreise des Mieters können keine Ansprüche gegenüber des Vermieters geltend gemacht werden. Der Mietpreis ist zu 100% fällig.


- Mietobjekt/ Chalet / Aufenthalt -
Unter www.chaletmerel.de ist das Chalet mit entsprechenden Bildern unverbindlich und ohne Garantie dargestellt. Die jeweilige Ausstattung ist daraus ebenfalls zu ersehen, Abweichungen in Details hiervon sind jederzeit möglich. Die Ferienwohnung wird mit Inventar vermietet.
Etwaige Fehlbestände, Mängel oder Beschädigungen sind dem Vermieter unverzüglich zu melden. Beschwerden über die Sauberkeit werden von der Reinigungsfirma nur innerhalb einer Stunde nach dem Check-in mit Foto-Beweis akzeptiert. Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib im Chalet vorgesehen. Es gilt das Verursacherprinzip. Fenster und Türen sind bei Regen und Sturm sowie vor Verlassen der Wohnung einbruch-, sturm- und regensicher zu schließen. Das gilt auch für vorhandene Markisen, die hochzuziehen sind und Sonnenschirme, die geschlossen werden müssen. Der Mieter haftet für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung der ihm obliegenden Sorgfalts- und Anzeigepflicht entstehen, besonders bei unsachgemäßer Behandlung technischer Anlagen und anderer Einrichtungsgegenstände. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen.
Im gesamten Chalet ist Rauchen/Dampfen (Rauchen von E-Zigaretten) sowie das Shisha rauchen nicht erlaubt. Bei Zuwiderhandlung werden zusätzliche, durch ein Fachunternehmen durchgeführte Reinigungsmaßnahmen dem Mieter in Rechnung gestellt.
Müll kann an den Entsorgungsstationen des Campingplatzes entsorgt werden. Diese sind auf der Übersichtskarte des Campingplatzes gekennzeichnet
Offenes Feuer am Chalet ist nicht gestattet
Ein Umstellen von Schränken, Betten uns sonstigem Mobiliar sowie dem Fernseher ist nicht gestattet. Inventar aus dem Chalet darf nicht mit nach draußen genommen werden, ausgenommen hiervon ist Besteck, Geschirr und Gläser.


- Fahrräder und Grill -
Fahrräder und Grill sind von der Vermietung ausgenommen können aber auf eigene Verantwortung mitbenutzt werden.
Da etwaige Fahrräder nicht Bestandteil des Mietpreises sind übernehmen wir keine Gewähr, dass diese in einem einwandfreiem Zustand sind. Sofern vorhanden, sind die Fahrräder eine Nettigkeit von uns an unsere Gäste! Natürlich können Sie diese kostenfrei nutzen. Bitte gehen Sie ordentlich damit um. Sollte es zu einer Panne kommen, so reparieren Sie bitte Ihren Schaden.
Grillen mit dem vorhandenen Grill ist auf eigene Gefahr gestattet. Der Grill muss bei Abreise sauber hinterlassen werden.


- Wifi und TV Verfügbarkeit -
Da das Camping & Beachresort Julianahoeve der Betreiber des Wifi und TV Netzes ist, haben wir keinen Einfluss auf die tatsächliche Verfügbarkeit und die Zuverlässigkeit des Internetzugangs bzw. des TV- Empfangs.


- Haustiere -
Haustiere jeglicher Art sind auf dem Camping & Beachresort Julianahoeve nicht gestattet


- Haftung des Vermieters -
Der Vermieter haftet für Schäden, die durch sein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind. Das Gleiche gilt für Personenschäden oder Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz. Im Übrigen ist die Haftung von für Schadensersatzansprüche - gleich aus welchem Rechtsgrund - nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen beschränkt: Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet der Vermieter nur, soweit sie auf der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) beruhen. Kardinalpflichten sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Auftraggeber vertrauen durfte. Soweit der Vermieter hiernach für einfache Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch Störung ihres Betriebs (z.B. Bombendrohung), insbesondere infolge von höherer Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige, von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (z.B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland) eintreten.
Bei Streitigkeiten zwischen Kunden und dem Vermieter findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss aller materiellen und prozessualen Rechtsnormen, die in eine andere Rechtsordnung verweisen, Anwendung. Weiterhin werden die Vorschriften des UN-Kaufrechts ausgeschlossen. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen zu diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Auch die Aufhebung des Schriftformerfordernisses bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrags insgesamt hiervon nicht berührt.
Der Vermieter behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit unter Wahrung einer angemessenen Ankündigungsfrist von mindestens sechs Wochen zu ändern. Die Ankündigung erfolgt durch Veröffentlichung der geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Angabe des Zeitpunkts des Inkrafttretens im Internet auf der Website von www.chaletmerel.de


- Links auf andere Internetseiten -
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- Schriftform -
Andere als in diesem Vertrag aufgeführten Vereinbarungen bestehen nicht. Mündliche Absprachen wurden nicht getroffen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden akzeptiert mit  der aktiven Bestätigung über den Button "ich stimme den AGB zu"  im Buchungsprozess/ Anfrageprozess.


- Salvatorische Klausel -
Sollte eine der zuvor beschriebenen Mietbedingungen rechtsungültig sein, so wird diese durch eine sinngemäß am nächsten kommende Regelung ersetzt. Die anderen Mietbedingungen bleiben davon unberührt und weiterhin gültig.

Stand 23.02.2025